Allgemeine Geschäftsbedinungen

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.
  2. Verbrauchergeschäfte
    Verbrauchergeschäfte im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§1KschG).
  3. Abweichende Bedingungen
    Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.
  4. Zusagen von Mitarbeitern
    Wenn unser Unternehmen auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitarbeitern unseres Unternehmens binden können, wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen
  5. Geistiges Eigentum
    Sämtliche Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens.
  6. Offerte
    Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Offerte nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind.
  7. Annahme des Offertes
    Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offertes durch den Kunden zustande. Die Annahme einer von unserem Unternehmen erstellten Offerte ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, bedürfen Abweichungen hievon der Schriftform. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.
  8. Geringfügige Leistungsänderungen
    Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
  9. Mahn- und Inkassospesen
    Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Im Speziellen verpflichtet sich der Kunde, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Ferner verpflichtet sich der Kunde pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 4 zu bezahlen. Darüber hinaus ist im Unternehmergeschäft jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten beim Auftragnehmer anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen, wenn der Auftragnehmer nicht von seinem Recht auf acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz per anno als pauschalierte Vertragsstrafe Gebrauch macht (siehe oben).
  10. Verzugszinsen
    Bei –auch unverschuldetem- Zahlungsverzug wird als Ersatz für die unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüber hinaus gehenden Schadens ein Zinssatz von 8 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Im Verbrauchergeschäft liegt der Verzugszinssatz bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den für vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte per anno. Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen bleibt insofern unberührt, besteht also darüber hinaus.
  11. Adressänderungen
    Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.
  12. Gerichtsstand
    Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den (Haupt-) Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
    Bei Verbrauchergeschäften gilt dies für Klagen unseres Unternehmens gegen den Verbraucher nur, sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat. Für Klagen des Verbrauchers gegen unser Unternehmen gelten neben den im ersten Satz festgesetzten Gerichtsstand auch alle darüber hinausgehenden gesetzlichen Gerichtsstände.
  13. Salvatorische Klausel
    Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.

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