„AKTUELLE MELDUNG: Die Personenbeschränkung bei Begräbnissen von maximal 50 Personen indoor, sowie in Hallen,

wird ab dem 19.05.2021 aufgehoben.“

 

Für Begräbnisse gelten nun folgende Auflagen:

  • Eine Personenobergrenze wurde für Begräbnisse nicht festgelegt! Die Personenbeschränkung von bis zu 50 Personen wird aufgehoben.
  • Der Mindestabstand bei Verabschiedungen und Beisetzungen bleibt auf 2 Meter bestehen.
  • FFP2-Pflicht (ohne Ausatemventil) – auch im Freien!

 

Wenn Sie persönlich zu uns kommen bitten wir Sie weiterhin folgende Vorschriften zu berücksichtigen:

  • Der Mindestabstand beträgt weiterhin 2 Meter.
  • Für Kunden besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske, die mindestens der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil entspricht.

 

Bei Fragen sind wir telefonisch (Tel.: 02236 44900 49 oder 01 36 733 77) und persönlich für Sie erreichbar!