Mit Montag, dem 25.01.2021, soll die neue Notmaßnahmenverordnung aufgrund der aktuellen Lage in Kraft treten.“

 

 

Für Begräbnisse gelten nun folgende Auflagen:

  • Die Personenbeschränkung auf maximal 50 Personen in Hallen, sowie im Freien bleibt weiterhin bestehen.
  • Der Mindestabstand bei Verabschiedungen und Beisetzungen erhöht sich auf 2 Meter.
  • Die Maskenpflicht (Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung) bleibt unverändert aufrecht.
  • Es besteht keine FFP2-Pflicht – aber Empfehlung durch die Regierung!

 

 

Wenn Sie persönlich zu uns kommen bitten wir Sie folgende Vorschriften zu berücksichtigen:

  • Der Mindestabstand erhöht sich hier ebenfalls auf 2 Meter
  • Für Kunden besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske, die mindestens der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil entspricht.
  • Kommen Sie zu Aufnahmegesprächen maximal zu zweit.

 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Tel.: 02236 44900 49 oder 01 36 733 77)

 

Hier finden Sie nochmals die wichtigsten Verhaltensregeln für Trauerfeiern und den Büroverkehr.

 

Bleiben Sie gesund!