AKTUELLE MELDUNG: Begräbnisse bleiben auch während der „Osterruhe“ im bisher geregelten Umfang zulässig.

 

Für Begräbnisse gelten weiterhin folgende Auflagen:

  • Die Personenbeschränkung von maximal 50 Personen in Hallen, sowie outdoor ist unbedingt einzuhalten.
  • Der Mindestabstand bei Verabschiedungen und Beisetzungen bliebt auf 2 Meter bestehen.
  • FFP2-Pflicht (ohne Ausatemventil) – auch im Freien!

 

Wenn Sie persönlich zu uns kommen bitten wir Sie weiterhin folgende Vorschriften zu berücksichtigen:

  • Der Mindestabstand beträgt weiterhin 2 Meter.
  • Für Kunden besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske, die mindestens der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil entspricht.
  • Bitte kommen Sie maximal zu zweit.

 

 

Bei Fragen sind wir telefonisch (Tel.: 02236 44900 49 oder 01 36 733 77) und persönlich für Sie erreichbar!

 

Bleiben Sie gesund!